Der Kreiselternrat (KER)
Folgende Elternvertreter unserer Schule sind Delegierte für den Kreiselternrat :
Name | |
Frau M. Hasloop | |
Herr Zinser |
Der Gemeindeelternrat (GER)
Folgende Elternvertreter unserer Schule sind Mitglieder des Gemeindeelternrates :
Frau M. Hasloop
Frau Wäsch
Auszug Niedersächsisches Schulgesetz ( NdsSchG)
§ 99
Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte
(1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen
ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde
haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig
Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt
insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 1. Sind
nach § 97 Abs. 1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger
die Schulelternräte.
(2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass
die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt
werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die
Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst
worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen.