Die Fachkonferenzen (FK)

 

Fachkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten die ihren fachlichen Bereich betreffen (Anschaffung von Büchern, Arbeitspläne, etc.). In jeder Fachkonferenz sind die Eltern mit 2 Stimmen vertreten.

Folgende Elternvertreter unserer Schule sind Mitglieder der Fachkonferenzen:

 

Fachkonferenz Deutsch:

 Frau Schlude

 

 

Fachkonferenz Mathematik:

 Herr Hüncken

Herr Mohrhoff

 

Fachkonferenz Englisch:

  Herr Hüncken

  Frau Bullwinkel

 

Fachkonferenz Sachunterricht:

 Frau Schlude

 Frau Wäsch

 

Fachkonferenz Musik:

 Frau Betke

 

Fachkonferenz Sport:

  Frau Zimbelmann

 

Fachkonferenz Kunst, Werken, textiles Gestalten:

  Frau Luft

 

Fachkonferenz Religion:

  Herr Hüncken


 

Auszug  Niedersächsisches Schulgesetz ( NdsSchG)

 

§ 35

Teilkonferenzen

(1) Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz
Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der
Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen
fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne
und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.
Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer
Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die
Angelegenheit zuständig ist.
(2) Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Diese entscheidet im
Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die
ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen,
insbesondere über
1 das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,
2. die Koordinierung der Hausaufgaben,
3. die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler (allgemeine
Urteile),